Alle Kreditinstitute, die antragsberechtigt sind für Finanzkreditdeckungen des Bundes (sogenannte Hermesdeckungen) können das ERP-Exportfinanzierungsprogramm nutzen.
Mit dem ERP-Exportfinanzierungsprogramm werden Kredite zur Finanzierung deutscher Exporte in Schwellen- und Entwicklungsländer gefördert. Im Rahmen des Programms kann der berechtigte Bankenkreis Kredite an die ausländischen Käufer deutscher Exportgüter bzw. an Banken im Bestellerland zu dem von der OECD festgelegten Mindestzinssatz CIRR (Commercial Interest Reference Rate) vergeben. Für die berechtigten Kreditinstitute stellt die KfW im Rahmen des Programms eine Refinanzierung bereit, wenn die entsprechenden Programmkriterien erfüllt sind. Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe entnehmen:
Ausschlussliste und Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe
Neben der allen beteiligten Banken offen stehenden Refinanzierung stellt die KfW der AKA einen gesonderten CIRR-Refinanzierungsrahmen zur Verfügung, in dem Ausfuhrgeschäfte mit einem Finanzierungsvolumen von bis zu EUR 25 Mio. antragsberechtigt sind.
Die Kredite werden durch Mittel des ERP-Sondervermögens gefördert. Das ERP-Sondervermögen, das als "European Recovery Program" auf den Marshallplan nach Ende des Zweiten Weltkriegs zurückgeht und das die KfW im Auftrag des Bundes verwaltet, wird noch heute zur Wirtschaftsförderung in Deutschland genutzt.
Im Rahmen des Programms vertritt die KfW einerseits die Bundesrepublik Deutschland als Mandatar und beauftragt andererseits die KfW IPEX-Bank mit der Programmumsetzung. Weitere Informationen haben wir Ihnen in unserem angehängten Merkblatt zur Verfügung gestellt. Bitte nehmen Sie auch gerne per E-Mail zu uns Kontakt auf: .
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