Der Schiffs-CIRR ist ein Förderprogramm des Bundes, das darauf abzielt, deutsche Werften im internationalen Wettbewerb zu unterstützen. Es trägt zur Sicherung der deutschen Werftstandorte und der Zulieferindustrie bei und hilft, damit verbundene Arbeitsplätze zu erhalten. Die KfW, als Mandatarin des Bundes, hat ihre Tochtergesellschaft, die KfW IPEX-Bank, mit der Durchführung des Programms beauftragt. Diese betreut das CIRR-Programm unter Einhaltung wirksamer Informationsbarrieren (sogenannte „Chinese Walls“) zu den übrigen Aktivitäten der Bank.
Das Schiffs-CIRR-Programm ermöglicht es Banken, Käufern von auf deutschen Werften gebauten Schiffen Kredite zu einem langfristigen Festzinssatz, dem sogenannten „CIRR“, zu gewähren. Dieser Zinssatz wird von der OECD für staatlich geförderte Festsatz-Finanzierungen vorgegeben. Der internationale Rahmen für das Programm wird durch das „Sector Understanding on Export Credits for Ships“ (SSU) der OECD bestimmt. In Deutschland sind die „Richtlinie für die Übernahme von Gewährleistungen zur Absicherung des Zinsrisikos bei der Refinanzierung von CIRR-Krediten für den Bau von Schiffen“ und die „Allgemeine(n) Bedingungen (für den) Zinsausgleich bei der Refinanzierung von CIRR-Krediten für den Bau von Schiffen“ wichtige rechtliche Grundlagen.
Anträge können von Banken gestellt werden, die mit der Finanzierung eines Schiffbaugeschäftes beauftragt sind. Die genauen Kriterien sind in den Allgemeinen Bedingungen zu finden. Welche Schiffstypen gefördert werden können, ist durch das SSU der OECD vorgegeben. Dazu gehören im Wesentlichen:
Nicht förderfähig sind Schwimmdocks, mobile Offshore-Anlagen, Privat-Yachten und Marineschiffe.
Förderprogramme auf Basis des CIRR sind international üblich und werden auch in Ländern wie Frankreich, Italien und Finnland eingesetzt.
“CIRR” steht für "Commercial Interest Reference Rate". Es handelt sich um einen Festzinssatz für staatlich geförderte Kredite, der gemäß SSU nicht unterschritten werden darf. Die OECD veröffentlicht den CIRR monatlich für verschiedene Laufzeiten und Währungen. Der Bund kann, abhängig vom Zinsumfeld, für eine Transaktion einen höheren Zinssatz, den sogenannten „Maßgeblichen CIRR-Satz“, festlegen, der dann im Kreditvertag zwischen Bank und Besteller des Schiffs vereinbart wird. Das Zinsänderungsrisiko wird für den Besteller über die gesamte Kreditlaufzeit weitestgehend ausgeschlossen. Ermöglicht wird das durch entsprechende Vereinbarungen zwischen dem Bund, der KfW und der Bank, über die unter anderem die Übernahme des Zinsänderungsrisikos geregelt wird.
Banken nehmen in der Regel für die von ihnen gewährte Finanzierung eine langfristige Refinanzierung der KfW in Anspruch. Es wird eine Verwaltungskostenpauschale als Mindestmarge für die Bank gewährt. Darüber hinaus können Banken mit ihren Kreditnehmern eine eigene Marge vereinbaren.
Weitere Details sind unter "Weiterführende Informationen" verfügbar oder können beim CIRR-Desk der KfW IPEX-Bank angefragt werden. Das CIRR-Desk erstellt auf Anfrage auch transaktionsspezifische Indikationen.
Arrangement on Officially Supported Export Credits der OECD
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