01.06.2026
In einer zunehmend von geopolitischen Spannungen geprägten Welt stehen deutsche Exporteure vor großen Herausforderungen. Wie können Unternehmen bei Finanzierungen auf Festzinsbasis von Export-Förderprogrammen des Bundes profitieren und diese gezielt einsetzen?
Liane Pöhlking, Referentin in der KfW IPEX-Bank, gibt im Interview mit Andreas Gehring, Product & Innovation Manager bei der Euler Hermes AG, einen Einblick in die Funktionsweise der CIRR-Programme und deren Neuerungen.
Pöhlking: Die CIRR-Programme sind Förderinstrumente des Bundes, die deutsche Exportunternehmen bei Geschäften mit Schwellen- und Entwicklungsländern unterstützen. Dabei agiert die KfW als Mandatar des Bundes und beauftragt die KfW IPEX-Bank mit der praktischen Umsetzung der Programme.
Es gibt zwei zentrale CIRR-Programme: Zum einen das ERP-Exportfinanzierungsprogramm (ERP-CIRR), das speziell mittelständische Unternehmen fördert und Mittel aus dem ERP-Sondervermögen bereitstellt. Zum anderen das Afrika-CIRR-Programm, das vorrangig großvolumige Exportgeschäfte ab ca. Euro 85 Mio. über Haushaltsmittel des Bundes unterstützt. Darüber hinaus gibt es mit dem Schiffs-CIRR ein branchenspezifisches Programm, mit dem die Exporte deutscher Werften in die ganze Welt gefördert werden. Auf dieses Spezialprogramm werde ich hier nicht weiter eingehen.
Im Rahmen der beiden zuvor genannten Programme erhalten ausländische Besteller oder ihre lokalen Banken Kredite mit festem Zinssatz. Die Kredite sind liefergebunden, in Euro oder US-Dollar, und die Zinssätze orientieren sich am CIRR-Satz. Vergeben werden diese Kredite von Banken, welche antragsberechtigt für Exportkreditgarantien sind. Dabei tritt die KfW als Refinanzierer für diese Banken auf.
Der CIRR-Satz (Commercial Interest Reference Rate) wird monatlich von der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) festgelegt und dient als Referenz-Mindestzins für staatlich geförderte Exportfinanzierungen.
Er sichert den Mindestzins gemäß des „Arrangement on Officially Supported Export Credits“, dem oft genannten OECD-Konsensus. Damit sorgt der CIRR für Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit bei der Zinsgestaltung und garantiert faire Marktbedingungen.
Pöhlking: Das Förderziel ist klar: CIRR-Programme sollen Exporte durch günstige und stabile Finanzierungen ermöglichen, Risiken reduzieren und so die internationale Wettbewerbsfähigkeit gewährleisten. Durch die Regelungen über den OECD-Konsensus werden verlässliche Rahmenbedingungen, ein sogenanntes Level Playing Field, für Besteller und Kreditgeber geschaffen. Dies trägt auch zur Finanzierbarkeit von komplexen und risikoreichen Projekten bei.
Pöhlking: Die beantragende Bank legt einen liefergebundenen Finanzkredit auf Festzinsbasis heraus. Dieser kann direkt an einen Besteller oder eine Bank vergeben werden und in Euro oder USD sein. Wichtiges Kriterium ist das Vorliegen einer Exportkreditgarantie, die den bereitgestellten Finanzkredit absichert. Außerdem gibt der OECD-Konsensus weitere Eckpunkte der Finanzierung, zum Beispiel bezüglich Kreditlaufzeit und Rückzahlungsmodalitäten, vor. Darüber hinaus gibt es spezielle Voraussetzungen, die je nach CIRR-Programm variieren.
Förderziel: Unterstützung mittelständischer, deutscher Unternehmen bei der Finanzierung von Exportgeschäften durch Bereitstellung von Mittel aus dem ERP-Sondervermögen
Volumen: i.d.R. < 150 Mio. EUR
Länderkreis: Besteller mit Sitz in Ländern der DAC-Liste*
KMU-Bezug: KMU oder indirekter KMU-Bezug (> 20 %)
Besonderheiten: Regelobergrenze ggf. anpassbar
Förderziel: Unterstützung der Finanzierung großvolumiger Exportgeschäfte durch Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen des Afrika-CIRR-Programms
Volumen: i.d.R. > 85 Mio. EUR
Länderkreis: Besteller in Afrika sowie neuerdings in Ländern der DAC Liste*
KMU-Bezug: nicht notwendig
Besonderheiten: Vorantrag notwendig
*Die DAC-Liste ein von der OECD herausgegebenes Verzeichnis, in dem alle Schwellen- und Entwicklungsländer aufgeführt sind
Pöhlking: Um die Inanspruchnahme dieser Fördermöglichkeiten weiter auszubauen, wurden die Programme von den zuständigen Einheiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) überprüft. Dabei wurden die Erkenntnisse aus einer Befragung von Banken und Exporteuren einbezogen. Ziel ist es, die Programme wirkungsvoller und flexibler zu gestalten und besser an die Marktnachfrage anzupassen.
Beim ERP-CIRR wurde die Zugangsregelung erweitert: Auch größere Unternehmen außerhalb der KMU-Definition können das Programm nutzen, sofern mindestens 20 % der Zulieferungen aus dem Mittelstandsbereich kommen – diese Quote wurde gesenkt, um mehr Unternehmen zu erreichen.
Beim Afrika-CIRR-Programm wurde der Länderfokus deutlich erweitert. Statt wie bisher nur auf Afrika konzentriert, gilt die Förderungsmöglichkeit jetzt für sämtliche Länder der DAC-Liste, was eine enorme Öffnung mit vielfältigen neuen Möglichkeiten darstellt. Der Name „Afrika-CIRR“ wird daher auch demnächst angepasst.
Beide Programme können jetzt auch kombiniert beantragt werden, da sie denselben Länderfokus haben. So könnte zum Beispiel die Finanzierung eines Großprojekts in Indien mit einem Volumen von 350 Mio. Euro erfolgen. Nehmen wir an: Der Exporteur ist kein KMU, aber die Zulieferungen aus dem Mittelstand belaufen sich auf 30 Mio. Euro. Um den KMU-Zulieferanteil von mind. 20 % einzuhalten, könnten in einem solchen Fall 150 Mio. Euro aus ERP-Mitteln und die übrigen 200 Mio. Euro aus dem Afrika-CIRR-Programm eingesetzt werden, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Insgesamt haben wir somit die Möglichkeit zur Förderung von Projekten von ganz groß bis klein, da es beim ERP-CIRR keinen Mindestbetrag gibt.
Pöhlking: Der Exporteur bringt die Möglichkeit einer Finanzierung zu einem langfristigen Festzinssatz auf CIRR-Basis in den Gesprächen mit dem Besteller ein. Zudem kann er anbieten, die Verbindung zu einer finanzierenden Bank herzustellen. Es kommt auch vor, dass die Besteller bereits von sich aus nach einer Finanzierung auf CIRR-Basis fragen. Entscheidet sich der Besteller für den CIRR-Festzinssatz, beantragt die Bank bei uns in der KfW IPEX-Bank die Einbeziehung in das Programm. Wir übernehmen die weitere Durchführung und Bearbeitung des Antrags. Dazu gehört hauptsächlich, die Genehmigung des Bundes einzuholen und einen Refinanzierungsvertrag mit der beantragenden Bank abzuschließen.
Pöhlking: Finanzierungen auf CIRR-Basis bieten den Bestellern eine verlässliche und langfristige Planbarkeit mit festgelegtem Zinssatz. Die Unterstützung bei der Finanzierung und der Hinweis auf diese langfristigen Festzinsoptionen können für den Exporteur beim Besteller den entscheidenden Ausschlag geben. Somit kann das CIRR-Instrument durchaus als „Business Enabler“ für den Exporteur gesehen werden.
Mit den CIRR-Programmen steht deutschen Exporteuren daher ein wichtiges Instrument zur Verfügung, um in komplexen, globalen Märkten Fuß zu fassen und Aufträge zu gewinnen. Auch Banken profitieren von einer langfristigen Refinanzierung über die KfW.
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