Fluss im grünen Regenwald

    Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW IPEX-Bank

    Wir verfügen bereits seit dem Jahr 2000, als eine der ersten deutschen Banken, über eine anspruchsvolle Umwelt- und Sozialrichtlinie. Sie bezieht sich auf alle Finanzierungsprodukte, die wir anbieten. Diese Richtlinie wurde zwischenzeitlich mehrfach den aktuellen Entwicklungen in der internationalen Diskussion um "Corporate Social Responsibility" angepasst und wird stets auf dem aktuellen Stand gehalten.

    Kategorisierung der Kreditanträge nach Umwelt- und Sozialaspekten

    Alle Kreditanträge werden mit Blick auf Umwelt- und Sozialaspekte in drei Kategorien unterteilt: "A", "B" und "C". Die Kategorien A und B stellen Vorhaben dar, von denen erhebliche Umwelt- und Sozialauswirkungen ausgehen können, zum Beispiel Rohstoffprojekte und thermische Kraftwerke. Da diese jedoch häufig technisch beherrschbar sind, werden Projekte dieser Kategorien unter Einschaltung der technischen Sachverständigen vertieft geprüft. Danach gewährt die KfW IPEX-Bank nur dann eine Finanzierung, wenn - gegebenenfalls durch zusätzliche Auflagen - die Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW IPEX-Bank eingehalten wird, die sich an den international akzeptierten und anspruchsvollen Umwelt- und Sozialstandards gemäß der Weltbankgruppe, insbesondere die IFC Performance Standards, EHS Guidelines und Safeguard Policies orientiert, sowie die Equator Principles enthält.

    Zur Vermeidung oder Minderung negativer sozialer Folgen sind die "safeguard policies" der Weltbank unser Maßstab. Außerdem haben wir alle unsere Regeln für das operative Geschäft mehrfach den aktuellen Entwicklungen in der internationalen Diskussion um "Corporate Social Responsibility" angepasst. Wir wollen als Bank mit gutem Beispiel vorangehen, wenn es darum geht, indigene Bevölkerung und das kulturelle Erbe zu schützen, Kinder- und Zwangsarbeit zu bekämpfen und Menschen vor unfreiwilliger Umsiedlung zu bewahren.


    Mit unserer Nachhaltigkeitsrichtlinie wollen wir außerdem:

    • Lieferanten, Projektsponsoren, Kreditnehmer und andere beteiligte Parteien dazu bewegen, Umwelt- und Sozialaspekte schon frühzeitig bei Planung des Projektes und dessen Finanzierung zu berücksichtigen,
    • durch von uns geforderte Untersuchungen bewirken, dass im Projektland die Bedeutung von Umwelt- und sozialen Risiken, aber auch die Vorteile, die rechtzeitig ergriffene Schutzmaßnahmen sowie die Herstellung von Öffentlichkeit mit sich bringen, besser erkannt werden und stärker in die Entwicklungsplanung einfließen,
    • über die Diskussion der Ergebnisse der Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung sowie anderer Prüfungen und Anforderungen Käufer und Projektsponsoren dazu bewegen, sinnvolle und ökonomisch tragbare Verbesserungen vorzunehmen,
    • einen Beitrag zu den internationalen Diskussionen leisten, deren Ziel es ist, ökologische und soziale Aspekte bei Entscheidungen von Finanzinstituten stärker zu berücksichtigen und dabei möglichst einheitliche Maßstäbe anzusetzen.


    Weiterführende Informationen

    Menschenrechtserklärung der KfW Bankengruppe