Drohnenaufnahmen des KFW Standorts Frankfurt am Main bei Sonnenuntergang

    Richtlinien der KfW Bankengruppe

    Ausschlussliste und Ergänzende Anforderungen

    Die konzernweit gültige „Ausschlussliste der KfW Bankengruppe“ schließt einerseits neu zuzusagende Finanzierungen in festgelegten Bereichen aus (Ausschlüsse). Andererseits bindet die KfW Bankengruppe für ausgewählte Sektoren ihr unmittelbares finanzielles Engagement in konkreten neuen Projekten an qualitative Bedingungen (Ergänzende Anforderungen).

    Ausschlussliste der KfW Bankengruppe

    Sektorleitlinien – Finanzierungen im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen

    Der Wandel zu einer nachhaltigen Gesellschaft ist die zentrale Herausforderung unserer Zeit. Als transformative Förderbank übernimmt die KfW Bankengruppe dabei besondere Verantwortung. Die Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe fokussieren systematisch auf treibhausgasintensive Wirtschaftssektoren und definieren dabei sektorspezifische Mindestanforderungen an die Klimaverträglichkeit finanzierter Technologien. Wichtig ist dabei, gerade auch die Branchen im Transformationsprozess voranzubringen, die in Sachen Klimaschutz vor besonderen Herausforderungen stehen und deshalb im Hinblick auf die Pariser Klimaziele von entscheidender Bedeutung sind.

    Mehr Informationen und die Sektorleitlinien finden Sie unter "Sektorleitlinien – Finanzierungen im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen"

    Menschenrechtserklärung der KfW Bankengruppe

    Eine Voraussetzung für nachhaltige Transformation ist die Einhaltung, Umsetzung und Förderung der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte. Die „Grundsatzerklärung der KfW und ihrer Tochterunternehmen zu Menschenrechten und zu ihrer Menschenrechtsstrategie“ legt die Ansätze der KfW zum Schutz der Menschenrechte in Governance, Bankbetrieb, Beschaffungen und im Bankgeschäft sowie ihrer Berücksichtigung in Beschwerdemechanismen, Wirksamkeitskontrollen und in der Berichterstattung umfassend dar. Sie berücksichtigt auch die Anforderungen des zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).

    Grundsatzerklärung der KfW und ihrer Tochterunternehmen zu Menschenrechten und zu ihrer Menschenrechtsstrategie