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EU-Taxonomie

Taxonomiefähiges Geschäft der KfW IPEX-Bank 2021

Die Berichterstattungspflichten zur EU-Taxonomie ergeben sich aus der Verordnung (EU) 2020/852 („EU-Taxonomie“) sowie der Delegierten Verordnung EU 2021/2178 zur Konkretisierung des Art. 8 der EU-Taxonomie. Die KfW IPEX-Bank ist demnach verpflichtet, Angaben in ihre nichtfinanzielle Erklärung aufzunehmen, wie und in welchem Umfang ihre Geschäftstätigkeiten als ökologisch nachhaltige („taxonomiefähige“) Wirtschaftstätigkeiten entsprechend der EU-Taxonomie einzustufen sind.

Bedeutung der EU-Taxonomie für die KfW IPEX-Bank

Die KfW IPEX-Bank unterstützt die deutsche und europäische Wirtschaft mit individuellen Projekt- und Exportfinanzierungen. Ihr Fokus auf mittel- und langfristige Finanzierungen für deutsche und europäische Exporte, Infrastrukturinvestitionen und Rohstoffsicherung sowie Umwelt- und Klimaschutzprojekte auf der ganzen Welt bedingt einen hohen Anteil an Finanzierungen, die über den durch die EU-Taxonomie definierten Rahmen hinausgehen.

So werden Geschäfte mit Staaten, Zentralbanken und supranationalen Emittenten gänzlich bei der Betrachtung der EU-Taxonomie ausgeschlossen. Geschäfte mit kleinen und mittleren Unternehmen, somit auch Spezialfinanzierungen mit Zweckgesellschaften, sowie Finanzierungen von Finanzinstituten und Unternehmen außerhalb der EU finden ebenfalls keine Berücksichtigung bei der Ermittlung taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomie. Darunter fallen auch Zusagen, die grundsätzlich ökologisch nachhaltig sind, wie beispielsweise jene aus den Bereichen erneuerbare Energien und Umwelttechnologien.

Beim verbleibenden Geschäft ist zur Beurteilung wie und in welchem Umfang dieses als taxonomiefähig entsprechend der EU-Taxonomie einzustufen ist, auf Informationen zurückzugreifen, die von unseren Geschäftspartnern (Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen) gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie bereitgestellt werden. Da diese Informationen gemäß der gesetzlichen Vorgaben erstmals im Laufe des Jahres 2022 offengelegt werden, ist die Bewertung in Sinne der EU-Taxonomie gegenwärtig noch nicht möglich. Diese Finanzierungen werden daher den nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten zugerechnet.

In Summe ergibt sich für das Jahr 2021 somit ein auszuweisender Anteil taxonomiefähiger Aktivitäten von 0,0 Prozent.

Einordnung ökologisch nachhaltiger Aktivitäten über die Umwelt- und Klimaquote

Um dennoch ein realistisches Bild zur ökologischen Dimension des Gesamtportfolios der KfW IPEX-Bank darstellen zu können, bietet die Umweltquote einen guten Überblick. Sie gibt an, welcher Anteil des Neuzusagevolumens dem Bereich „Klimawandel und Umwelt“ zuzuordnen ist.

Die KfW IPEX-Bank richtet sich zur Ermittlung der Umweltquote nach der konzernweit gültigen Methodik zur Anrechnung einzelner Finanzierungen. Dabei erfasst die Umweltquote sowohl Vorhaben, die einen positiven Beitrag zum Klima leisten (u.a. Vorhaben aus dem Bereich Erneuerbare Energien oder Energieeffizienz) als auch Vorhaben, die der Umwelt- und Ressourcenschutz zugutekommen (u.a. Projekte aus dem Bereich Abfall-/Abwasservermeidung, Ressourceneffizienz).

Nähere Details zur Umweltquote finden sich im Nachhaltigkeitsbericht.