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Corporate Governance Bericht 2018

Als Mitglied der KfW Bankengruppe hat sich die KfW IPEX-Bank GmbH (KfW IPEX-Bank) verpflichtet, verantwortliches und transparentes Handeln nachvollziehbar zu machen. Geschäftsführung und Aufsichtsrat der KfW IPEX-Bank erkennen die Grundsätze des Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK) für die KfW IPEX-Bank an. Erstmals am 23.03.2011 wurde eine Entsprechenserklärung zur Einhaltung der Empfehlungen des PCGK abgegeben. Eventuelle Abweichungen werden seitdem jährlich offengelegt und erläutert.

Die KfW IPEX-Bank ist seit dem 01.01.2008 eine rechtlich selbstständige 100-prozentige Tochtergesellschaft der KfW Bankengruppe. In ihrem Regelwerk (Gesellschaftsvertrag, Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse und Geschäftsordnung für die Geschäftsführer) sind die Grundzüge der Steuerung und Kontrolle durch ihre Organe festgelegt.

Entsprechenserklärung

Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der KfW IPEX-Bank erklären: „Seit der letzten Entsprechenserklärung aus dem März 2018 wurde und wird den von der Bundesregierung am 01.07.2009 verabschiedeten Hinweisen zum PCGK – mit Ausnahme der nachstehenden Abweichungen – entsprochen.“

Selbstbehalt D&O-Versicherung

Die KfW hat D&O-Versicherungsverträge abgeschlossen, die als Konzernversicherung auch die Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats der KfW IPEX-Bank in ihren Versicherungsschutz einschließen. Diese sehen im Berichtszeitraum in Abweichung von Ziffer 3.3.2 PCGK lediglich einen Selbstbehalt bei den D&O-Versicherungsverträgen für die Mitglieder der Geschäftsführung vor, der den Vorgaben von Ziffer 3.3.2 PCGK entspricht.

Delegation auf Ausschüsse

Die Ausschüsse des Aufsichtsrats der KfW IPEX-Bank sind grundsätzlich lediglich vorbereitend für den Aufsichtsrat tätig.

Der Kreditausschuss trifft – abweichend von Ziffer 5.1.8 PCGK – abschließende Kreditentscheidungen über Finanzierungen, die ein bestimmtes Limit übersteigen. Dies ist aus Praktikabilitäts- und Effizienzgründen geboten. Die Verlagerung von Kreditentscheidungen auf einen Kreditausschuss entspricht dem üblichen Vorgehen bei Kreditinstituten. Sie dient der schnelleren Entscheidung und Bündelung des Sachverstands im Ausschuss.

Der Vorsitzende des Präsidialausschusses – und nicht wie in Ziffer 4.4.4 PCGK vorgesehen der Aufsichtsrat – entscheidet über die Ausübung von Nebentätigkeiten der Geschäftsführer.

Kreditvergabe an Organmitglieder

Die KfW IPEX-Bank soll gemäß der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse den Mitgliedern des Aufsichtsrats keine individuellen Kredite gewähren. Die Geschäftsführer- Dienstverträge enthalten diesbezüglich zwar keine Verbotsklausel, gewähren jedoch auch keinen ausdrücklichen Rechtsanspruch. Aus Gründen der Gleichbehandlung gilt das Verbot jedoch – in Abweichung von Ziffer 3.4 PCGK – nicht für die Inanspruchnahme von Förderkrediten, die im Rahmen von KfW-Programmen zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der Standardisierung der Kreditvergabe und des Prinzips der Durchleitung durch Hausbanken besteht bei Programmkrediten keine Gefahr von Interessenkonflikten.

Ausgestaltung des Vergütungssystems für die Geschäftsführer

Entgegen Ziffer 4.3.1. PCGK bzw. Ziffer 5.1.8 PCGK wird die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung gemäß § 5 Absatz 1 S.2 des Gesellschaftsvertrages durch die Gesellschafterversammlung nach Anhörung des Aufsichtsrats und nicht durch das Überwachungsorgan selbst festgelegt.

Geschäftsverteilung

Die Geschäftsführung hat sich nach Anhörung des Aufsichtsrats und mit Zustimmung des Gesellschafters eine Geschäftsordnung gegeben, die unter anderem die Zusammenarbeit in der Geschäftsleitung regelt. Diese bestimmt, dass die Geschäftsführung die Ressortverteilung selbst – und in Abweichung von Ziffer 4.2.2 PCGK ohne weitere Zustimmung des Aufsichtsrats, aber mit Genehmigung des Gesellschafters – in einem Geschäftsverteilungsplan festlegt. Auf diese Weise wird die erforderliche Flexibilität bei notwendigen Änderungen und damit eine effiziente Arbeitsteilung sichergestellt.

Zusammenwirken von Geschäftsführung und Aufsichtsrat

Geschäftsführung und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl der KfW IPEX-Bank eng zusammen. Mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats hält die Geschäftsführung, insbesondere ihr Vorsitzender, regelmäßig Kontakt. Die Geschäftsführung erörtert mit dem Aufsichtsrat wichtige Fragen der Unternehmensführung und -strategie. Bei wichtigem Anlass informiert der Vorsitzende des Aufsichtsrats den Aufsichtsrat und beruft erforderlichenfalls eine außerordentliche Sitzung ein.

Die Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat im Berichtsjahr umfassend über alle für die KfW IPEX-Bank relevanten Fragen des Unternehmens, insbesondere betreffend die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Risikolage, das Risikomanagement, das Risikocontrolling sowie die Vergütungssysteme und die allgemeine Geschäftsentwicklung, unterrichtet sowie die strategische Ausrichtung mit dem Aufsichtsrat erörtert.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführer führen die Geschäfte der KfW IPEX-Bank mit der Sorgfalt einer ordentlichen Geschäftsperson nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrages, der Geschäftsordnung für die Geschäftsführer sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrats. Die Geschäftsverteilung innerhalb der Geschäftsführung regelt ein Geschäftsverteilungsplan. Im Berichtsjahr stellte sich die Zuständigkeit der Mitglieder der Geschäftsführung wie folgt dar:

  • Herr Klaus R. Michalak: Leiter des Bereichs Finanzen, IT, Produkte und Stab einschließlich Compliance (Vorsitzender und CFO)
  • Herr Andreas Ufer: Leiter des Bereichs Transportsektoren und Treasury
  • Herr Markus Scheer: Leiter des Bereichs Industriesektoren
  • Frau Claudia Schneider: Leiterin des Bereichs Risikosteuerung

Die Mitglieder der Geschäftsführung sind dem Unternehmensinteresse der KfW IPEX-Bank verpflichtet, dürfen bei ihren Entscheidungen persönliche Interessen nicht verfolgen und unterliegen während ihrer Tätigkeit für die KfW IPEX-Bank einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Die Mitglieder der Geschäftsführung müssen auftretende Interessenkonflikte dem Gesellschafter gegenüber unverzüglich offenlegen. Im Berichtsjahr ist kein derartiger Fall aufgetreten.

Aufsichtsrat

Die Gesellschaft hat gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 3 Drittelbeteiligungsgesetz einen obligatorischen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat berät und überwacht die Geschäftsführung bei der Leitung des Unternehmens.

Nach dem Gesellschaftsvertrag der KfW IPEX-Bank gehören dem Aufsichtsrat neun Mitglieder an: zwei Vertreter der KfW, zwei Vertreter des Bundes – davon ein Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen und ein Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie –, zwei Vertreter der Industrie sowie drei Vertreter der Arbeitnehmer. Gemäß der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse soll der Vorsitz im Aufsichtsrat von einem Vertreter der KfW wahrgenommen werden. Dieser Vorgabe wird mit Herrn Prof. Dr. Joachim Nagel entsprochen. Im Berichtsjahr war im Aufsichtsrat per 31.12.2018 eine Frau vertreten.

Mitglied des Aufsichtsrats darf nach der an die Anforderungen des § 25d Absatz 3 Kreditwesengesetz (KWG) angepassten Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse unter anderem nicht sein, wer in einem Unternehmen Geschäftsleiter ist und zugleich in mehr als zwei Unternehmen Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans ist oder wer in mehr als vier Unternehmen Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans ist. Dabei ist zu beachten, dass diese Regelung gemäß § 64r Absatz 14 KWG nicht für Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen zur Anwendung kommt, die das Mitglied des Aufsichtsrats am 31.12.2013 bereits innehatte. Für zwei Mitglieder des Aufsichtsrats ist diese „Altfallregelung“ anwendbar. Daneben kann die BaFin zusätzlich einem Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans die Übernahme eines zusätzlichen Mandates gestatten. Ein Mitglied des Aufsichtsrats hat für ein weiteres Mandat eine solche Gestattung erhalten. Ferner sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats keine Organ- oder Beraterfunktion bei wesentlichen Wettbewerbern der Gesellschaft ausüben. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind diesen Empfehlungen im Berichtszeitraum nachgekommen. Interessenkonflikte sollen dem Aufsichtsrat gegenüber offengelegt werden. Dies ist im Kreditausschuss bei der Bewilligung von Krediten durch Enthaltung von Mitgliedern bei der Abstimmung in einem Fall erfolgt.Im Berichtsjahr hat kein Mitglied des Aufsichtsrats an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Um seine Beratungs- und Überwachungstätigkeit effizienter wahrnehmen zu können, hat der Aufsichtsrat folgende Ausschüsse gebildet:

Der Präsidialausschuss ist für Personalangelegenheiten und die Grundsätze der Unternehmensführung sowie – soweit erforderlich – für die Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen zuständig.

Der Vergütungskontrollausschuss ist für die Überwachung der Vergütungen und die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme von Geschäftsführern und Mitarbeitern zuständig.

Der Risikoausschuss ist zuständig für die Behandlung von Risikoangelegenheiten. Insbesondere berät er den Aufsichtsrat zu den Themen der Risikobereitschaft und Risikostrategie.

Der Kreditausschuss ist für die Behandlung von Kreditangelegenheiten zuständig und entscheidet abschließend über sämtliche Kreditangelegenheiten, für die die Geschäftsführung gemäß Gesellschaftsvertrag und/oder Geschäftsordnung für die Geschäftsführer der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf.

Der Prüfungsausschuss ist für Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements zuständig sowie für die Vorbereitung der Erteilung des Prüfungsauftrages und die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte im Rahmen der Jahresabschlussprüfung. Er erörtert die Quartalsberichte sowie den Jahresabschluss in Vorbereitung auf die Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats.

Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten dem Aufsichtsrat regelmäßig. Der Aufsichtsrat hat das Recht, die den Ausschüssen übertragenen Kompetenzen jederzeit zu ändern und zu widerrufen – mit Ausnahme der Kompetenzen des Vergütungskontrollausschusses.

Über die Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtsjahr informiert der Aufsichtsrat in seinem Bericht. Eine Übersicht über die Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse findet sich auf der Internetseite der KfW IPEX-Bank.

Gesellschafter

Am Grundkapital der KfW IPEX-Bank ist die KfW-Beteiligungsholding GmbH zu 100 % beteiligt. Die Gesellschafterversammlung ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht einem anderen Organ durch Gesetz oder Gesellschaftsvertrag zur ausschließlichen Zuständigkeit überwiesen sind, insbesondere für die Feststellung des Jahresabschlusses, die Festlegung des Betrags, der für die leistungsbezogene variable Vergütung innerhalb der Gesellschaft zur Verfügung steht, für die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats, die nicht Vertreter der Arbeitnehmer sind, und der Geschäftsführung, für deren Entlastung sowie für die Bestellung des Abschlussprüfers.

Aufsicht

Die KfW IPEX-Bank unterliegt seit ihrer Ausgründung in vollem Umfang dem KWG. Die BaFin hat der Bank mit Wirkung zum 01.01.2008 eine Zulassung als IRBA-Bank für die Ratingsysteme Corporates, Banken, Länder und Spezialfinanzierungen (Elementaransatz) erteilt. Für die Berechnung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken verwendet die Bank den Standardansatz. Aufgrund der Sondersituation der KfW (die gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 2 KWG kein Kreditinstitut ist) besteht eine Finanzholding-Gruppe im Sinne von § 10a KWG in Verbindung mit Artikel 11 ff. CRR, der die KfW IPEX-Bank als übergeordnetes Unternehmen vorsteht. Als nachgeordnetes Unternehmen im Sinne von § 10a Absatz 1 Satz 3 KWG hat die KfW IPEX-Bank die KfW Beteiligungsholding GmbH in den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis einbezogen.

Einlagensicherung

Die BaFin hat die KfW IPEX-Bank mit Wirkung zum 01.01.2008 der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH zugeordnet. Die Bank ist darüber hinaus auf freiwilliger Basis Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V.

Transparenz

Die KfW IPEX-Bank stellt auf ihrer Internetseite alle wichtigen Informationen zur Gesellschaft und zum Jahresabschluss zur Verfügung. Die Unternehmenskommunikation informiert zudem regelmäßig über aktuelle Unternehmensentwicklungen. Die jährlichen Corporate-Governance-Berichte unter Einschluss der Entsprechenserklärungen zum PCGK werden dauerhaft auf der Internetseite der KfW IPEX-Bank veröffentlicht.

Risikomanagement

Risikomanagement und Risikocontrolling sind zentrale Aufgaben der Gesamtbanksteuerung in der KfW IPEX-Bank. Die Geschäftsführung setzt über die Risikostrategie den Rahmen der Geschäftsaktivitäten in Bezug auf Risikobereitschaft und Risikotragfähigkeit. Dadurch wird sichergestellt, dass die KfW IPEX-Bank ihre besonderen Aufgaben bei einem angemessenen Risikoprofil nachhaltig und langfristig erfüllt. In monatlichen Risikoberichten an die Geschäftsführung sowie regelmäßig tagenden, internen Gremien wird die Gesamtrisikosituation der Bank umfassend analysiert und dokumentiert sowie über risikorelevante Maßnahmen entschieden. Der Aufsichtsrat wird über die Risikosituation regelmäßig informiert: schriftlich auf Monatsbasis sowie ausführlich in quartalsweise stattfindenden Sitzungen.

Compliance

Der Erfolg der KfW IPEX-Bank hängt maßgeblich vom Vertrauen der Gesellschafter, Kunden, Geschäftspartner, Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in ihre Leistungsfähigkeit und vor allem auch in ihre Integrität ab. Dieses Vertrauen basiert nicht zuletzt auf der Umsetzung und Einhaltung der relevanten gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen sowie internen Vorschriften und sonstigen einschlägigen Gesetze und Regeln. Im Rahmen der Compliance-Organisation existieren in der KfW IPEX-Bank insbesondere Vorkehrungen zur Einhaltung von Datenschutzbestimmungen, zur Wertpapier-Compliance, zu Finanzsanktionsbestimmungen sowie zur Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen und zur Erreichung einer angemessenen Informationssicherheit. Entsprechend bestehen verbindliche Regelungen und Prozesse, die die gelebten Wertmaßstäbe und die Unternehmenskultur beeinflussen und kontinuierlich entsprechend den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie den Marktanforderungen angepasst werden. Daneben umfasst das Aufgabenspektrum der Compliance die Regulatory Compliance. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KfW IPEX-Bank finden regelmäßig Schulungen zu allen Compliance-Themen statt.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die Gesellschafterversammlung der KfW IPEX-Bank hat am 13.02.2018 die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2018 bestellt. Der Aufsichtsrat hatte bereits am 01.12.2017 Ernst & Young den Prüfungsauftrag vorbehaltlich einer Bestellung durch die Gesellschafterversammlung erteilt und bereits am 25. Oktober 2017 mit Ernst & Young die Prüfungsschwerpunkte festgelegt. Mit der Abschlussprüferin wurde vereinbart, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über alle möglicherweise während der Durchführung der Abschlussprüfung auftretenden, für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich unterrichtet wird. Ergänzend wurde vereinbart, dass die Abschlussprüferin den Ausschussvorsitzenden informiert bzw. im Prüfungsbericht vermerkt, wenn sie bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der Entsprechenserklärung zum PCGK darstellen. Eine Unabhängigkeitserklärung des Wirtschaftsprüfers wurde eingeholt.

Effizienzprüfung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat bisher regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit überprüft. Seit Inkrafttreten des

§ 25d Absatz 11 KWG am 01.01.2014 ist der Aufsichtsrat zu einer jährlichen Evaluation des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung verpflichtet. Die aktuelle Evaluation des Aufsichtsrats wurde anhand strukturierter Fragebögen im 4. Quartal 2018 durchgeführt. Das Gesamtergebnis der Prüfung entspricht der Note 1,4. Auf Basis der Selbstevaluation des Aufsichtsrats lässt sich kein zwingender und akuter Handlungsbedarf ableiten. Die Evaluation der Geschäftsführung wurde Ende 2018 angestoßen und wird im 1. Quartal 2019 abgeschlossen sein.

Vergütung der Geschäftsführung

Das Vergütungssystem für die Geschäftsführung der KfW IPEX-Bank zielt darauf ab, die Mitglieder der Geschäftsführung entsprechend ihren Aufgaben- und Verantwortungsbereichen angemessen zu vergüten und die individuelle Leistung sowie den Erfolg des Unternehmens zu berücksichtigen. Die Geschäftsführerverträge sind auf der Grundlage der Grundsätze für die Anstellung der Vorstandsmitglieder bei den Kreditinstituten des Bundes in der Fassung von 1992 aufgestellt worden. Der PCGK wie auch weitere einschlägige Gesetzesvorgaben werden bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt.

Vergütungsbestandteile

Die Vergütung der Geschäftsführung setzt sich zusammen aus einem festen jährlichen Grundgehalt sowie einer variablen, leistungsorientierten Tantieme. Alle Verträge richten sich an § 25a Absatz 5 KWG in Verbindung mit der Institutsvergütungsverordnung (IVV) aus. Die Festsetzung der variablen, leistungsorientierten Tantieme erfolgt auf Basis einer zu Beginn eines jeden Jahres vom Gesellschafter nach Anhörung des Aufsichtsrats mit der Geschäftsführung abzuschließenden Zielvereinbarung. Diese enthält neben finanziellen, quantitativen und qualitativen Zielen auf Ebene der Gruppe sowie des Unternehmens auch Bereichs- und individuelle Ziele für jedes Mitglied der Geschäftsführung. Die über die Zielerreichung bemessene leistungsorientierte Tantieme wird in den Folgejahren gem. den jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben jeweils anteilig direkt ausbezahlt bzw. zurückbehalten. Die zurückbehaltenen Vergütungsbestandteile werden auf einem sogenannten Bonuskonto nachgehalten. Sie kommen anteilig über den gem. der jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben vereinbarten Zurückbehaltungszeitraum zur Auszahlung, sofern die diesbezüglichen rechtlichen Vorgaben erfüllt werden. Über den Zurückbehaltungszeitraum hinaus sind in Abhängigkeit von der Geschäftsentwicklung sowie von möglichem Fehlverhalten Malusbuchungen bis hin zum vollständigen Entfall sämtlicher zurückbehaltener Ansprüche möglich.

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht beschreibt die Grundstruktur der Vergütungssystematik von Geschäftsführung und Aufsichtsrat und stellt die individuellen Vergütungen für die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat dar. Die Höhe der Vergütungen von Geschäftsführung und Aufsichtsrat sind im Anhang des Jahresabschlusses dargestellt.

Für die Auszahlung der leistungsorientierten Tantiemen ab dem Geschäftsjahr 2015 und nachfolgende Geschäftsjahre gelten an die entsprechenden Vorgaben der IVV angepasste Regelungen. Demnach werden 60 % der leistungsorientierten Tantieme zurückgestellt und über den gem. IVV geforderten Auszahlungszeitraum gestreckt. Jede „Jahrestranche“ des Auszahlungsverlaufs (ebenfalls die 40-prozentige Tranche der „Sofortauszahlung“) unterteilt sich in 2 Komponenten: Jeweils 50 % einer „Jahrestranche“ entfallen auf die „Barkomponente“ und die verbleibenden 50 % auf die „Nachhaltigkeitskomponente“. Die Nachhaltigkeitskomponente wird in der Form ausgestaltet, dass sie im Gegensatz zur Barkomponente eine nochmalige „Haltefrist“ von einem weiteren Jahr berücksichtigt, bevor sie zur Auszahlung kommt.

Die Nachhaltigkeitskomponente beinhaltet weiterhin die Möglichkeit, dass der „Wert“ dieses Teils der variablen Vergütung im Auszahlungsverlauf steigt oder sinkt. Sowohl die Bar- als auch die Nachhaltigkeitskomponente können in Abhängigkeit von der Geschäftsentwicklung vollständig entfallen.

Die folgende Übersicht stellt die Gesamtvergütung, getrennt nach festen und variablen Vergütungsbestandteilen und sonstigen Bezügen, sowie die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen für die einzelnen Geschäftsführungsmitglieder dar. Zudem ist das jeweilige Bonuskonto aufgeführt, das die zurückgestellten leistungsorientierten Tantiemebestandteile beinhaltet.

Zuständigkeit

Der Gesellschafter berät über das Vergütungssystem für die Geschäftsführung einschließlich der Vertragselemente und überprüft es regelmäßig. Er beschließt das Vergütungssystem nach Anhörung des Aufsichtsrats. Die letzte Überprüfung der Angemessenheit fand am 15.06.2018 statt.

Vertragliche Nebenleistungen

Zu den sonstigen Bezügen zählen im Wesentlichen die vertraglichen Nebenleistungen. Die Geschäftsführer der KfW IPEX-Bank haben Anspruch auf einen Dienstwagen zur dienstlichen und privaten Nutzung. Die durch die private Nutzung des Dienstwagens veranlassten Kosten werden entsprechend den geltenden Steuervorschriften von den Mitgliedern der Geschäftsführung getragen.

Die Mitglieder der Geschäftsführung sind in einer Gruppenunfallversicherung versichert. Für die Mitglieder der Geschäftsführung besteht im Hinblick auf die mit der Organtätigkeit verbundenen Risiken eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung) und eine ergänzende Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung. Die Versicherungen sind als Gruppenversicherung ausgestaltet. Es besteht ein Selbstbehalt bei den D&O-Versicherungsverträgen von 10 % für die Mitglieder der Geschäftsführung. Mitglieder der Geschäftsführung der KfW IPEX-Bank sind im Rahmen ihrer Tätigkeit auch in die von der KfW als Gruppenversicherung abgeschlossene Spezial-Strafrechtsschutzversicherung für Beschäftigte einbezogen.

Unter sonstige Bezüge fallen nicht die Vergütungen für die Ausübung von Mandaten und Nebentätigkeiten, die ein Mitglied der Geschäftsführung mit Zustimmung der zuständigen Gremien der KfW IPEX-Bank außerhalb des Konzerns wahrnimmt. Diese Bezüge stehen den Mitgliedern der Geschäftsführung in vollem Umfang persönlich zu. Im Jahr 2018 haben die Mitglieder der Geschäftsführung keine Vergütungen aus Konzernmandaten erhalten.

Den Mitgliedern der Geschäftsführung ist es wie allen Mitarbeitern freigestellt, an der Deferred Compensation, einer betrieblichen Zusatzversorgung durch Entgeltumwandlung, teilzunehmen, sofern sie generell angeboten wird.

Die vertraglichen Nebenleistungen beinhalten ferner die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen an von Mitgliedern der Geschäftsführung bewohnten Immobilien; diese Leistungen werden nicht als sonstige Bezüge, sondern als Sachaufwand ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2018 sind wie im Vorjahr keine Kosten für Sicherheitsmaßnahmen angefallen.

Darüber hinaus umfassen die vertraglichen Nebenleistungen die Arbeitgeberleistungen nach dem Sozialgesetzbuch; diese sind in Analogie der Zahlen im Anhang (§ 285 Ziffer 9 HGB) nicht in den sonstigen Bezügen enthalten. Die vertraglichen Nebenleistungen unterliegen, soweit sie nicht steuerfrei gewährt werden können, als geldwerter Vorteil der Versteuerung durch die Mitglieder der Geschäftsführung.

Im Jahr 2018 bestanden keine Kredite an die Mitglieder der Geschäftsführung.

Ruhegehaltsansprüche und sonstige Leistungen für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens

Gemäß § 5 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der KfW IPEX-Bank soll die Bestellung eines Mitglieds der Geschäftsführung nicht über die Vollendung des gesetzlichen Rentenalters hinausgehen. Die Mitglieder der Geschäftsführung haben nach Erreichen des 65. Lebensjahres bzw. des gesetzlichen Rentenalters und dem Ablauf des Geschäftsführerdienstvertrages einen Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen. Geschäftsführer, deren erstmalige Bestellung zum Geschäftsführer vor dem Jahr 2014 erfolgte, können auf eigenen Wunsch vorzeitig nach Ablauf des 63. Lebensjahres in den Ruhestand treten. Mitglieder der Geschäftsführung haben ferner einen Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen, wenn das Dienstverhältnis wegen dauernder Dienstunfähigkeit endet.

Die Versorgungszusagen orientieren sich sowohl für die Versorgung der Geschäftsführungsmitglieder als auch der Hinterbliebenen an den Grundsätzen für die Anstellung von Vorstandsmitgliedern bei den Kreditinstituten des Bundes in der Fassung von 1992. Der PCGK wird bei der Ausgestaltung der Geschäftsführerdienstverträge berücksichtigt.

Entsprechend den Hinweisen des PCGK ist ein Abfindungscap in die Geschäftsführerdienstverträge aufgenommen worden. Danach werden Zahlungen an ein Mitglied der Geschäftsführung aufgrund vorzeitiger Beendigung der Geschäftsführertätigkeit, ohne dass ein wichtiger Grund nach § 626 BGB vorliegt, auf zwei Jahresgehälter bzw. die Vergütung inklusive Nebenleistungen für die Restlaufzeit des Vertrages begrenzt, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.

Grundsätzlich beträgt der maximale Ruhegehaltsanspruch der Mitglieder der Geschäftsführung 49% der zuletzt gezahlten Bruttogehälter. In einem Fall beläuft sich dieser Anspruch auf 55%. Der Ruhegehaltsanspruch erhöht sich über einen individuell abgestimmten Zeitraum mit jedem vollendeten Dienstjahr um einen festen Prozentsatz bis zum Erreichen des maximalen Ruhegehaltsanspruchs.

Wird der Dienstvertrag eines Mitglieds der Geschäftsführung nach § 626 BGB aus wichtigem Grund gekündigt oder deshalb nicht verlängert, entfallen die Ruhegehaltsansprüche nach den von der Rechtsprechung zum Dienstvertrag entwickelten Grundsätzen.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden Ruhegehälter an ehemalige Geschäftsführer in Höhe von 398 TEUR (Vorjahr: 174 TEUR) gezahlt.

Zudem wurden aufgeschobene leistungsorientierte Tantiemen an ehemalige Geschäftsführer in Höhe von 88 TEUR geleistet (Vorjahr 29 TEUR), im Bonuskonto zum 31.12.2018 verbleiben weitere aufgeschobene Tantiemebestandteile in Höhe von 73 TEUR (Vorjahr 15 TEUR).

Für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitgliedern der Geschäftsführung und ihrer Hinterbliebenen wurden zum Ende des Geschäftsjahres 2018 12.785 TEUR zurückgestellt (Vorjahr: 11.821 TEUR).

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Vergütung, deren Höhe die Gesellschafterversammlung beschließt. Durch Gesellschafterbeschluss vom 14.04.2018 wurde die Vergütungsregelung präzisiert. Unverändert beträgt die jährliche Vergütung eines Aufsichtsratsmitglieds 22.000 EUR netto und die des Aufsichtsratsvorsitzenden 28.600 EUR netto.

Bei unterjähriger Mitgliedschaft erfolgt die Vergütung anteilig.

Ferner erhalten die Aufsichtsratsmitglieder für die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von jeweils 1.000 EUR netto. Darüber hinaus haben die Mitglieder des Aufsichtsrats einen Anspruch auf die Erstattung der ihnen bei der Erfüllung ihres Amtes entstandenen Reisekosten und sonstiger Auslagen in angemessener Höhe.

Die Vertreter der KfW im Aufsichtsrat der KfW IPEX-Bank verzichten seit dem 01.07.2011 – einem grundsätzlichen und unbefristeten Beschluss des Vorstandes der KfW zum Verzicht auf konzerninterne Mandate entsprechend – auf die Vergütung und die Sitzungsgelder.

Einzelheiten zur Vergütung der Aufsichtsräte für die Geschäftsjahre 2018 und 2017 ergeben sich aus den nachfolgenden Tabellen; Reisekosten und sonstige Auslagen wurden gegen Nachweis erstattet und sind in der Tabelle nicht berücksichtigt.

Die angegebenen Beträge sind Nettobeträge und wurden für das Berichtsjahr alle bezahlt.

Pensionsverpflichtungen für Mitglieder des Aufsichtsrats bestehen nicht.

Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr keine Vergütungen für persönlich erbrachte Leistungen erhalten.

Im Berichtsjahr wurden keine direkten Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats gewährt. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats besteht im Hinblick auf die mit der Organtätigkeit als Aufsichtsrat verbundenen Risiken eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung) und eine ergänzende Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung. Die Versicherungen sind als Gruppenversicherung der KfW ausgestaltet. Ein Selbstbehalt ist derzeit nicht vereinbart. Mitglieder des Aufsichtsrats der KfW IPEX-Bank sind im Rahmen ihrer Tätigkeit auch in die als Gruppenversicherung von der KfW abgeschlossene Spezial-Strafrechtsschutzversicherung für Beschäftigte einbezogen.

Frankfurt, im März 2019

Die Geschäftsführung

Der Aufsichtsrat

Rechtlicher Hinweis:

Die Ausführungen dieses Online-Geschäftsberichts 2018 basieren auf dem Lagebericht 2018 der KfW IPEX-Bank, den Sie hier downloaden können. Treten bei den mit größter Sorgfalt erstellten Inhalten dieses Online-Geschäftsberichts 2018 Widersprüche oder Fehler im Vergleich zum Lagebericht auf, hat der Lagebericht 2018 der KfW IPEX-Bank Vorrang.